Steuern aktuell

Steuern aktuell September 2021

01.09.2021

Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärungen 2020

Nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die
Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt hat (bis
zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den
Veranlagungszeitraum 2020 erst am 31. Oktober 2021
beim Finanzamt eingegangen sein. Drei Monate später als üblich. Bei steuerlicher
Vertretung ist sogar eine Verlängerung bis Mai 2022 möglich.

Zurück