Steuern aktuell

Steuern aktuell Mai 2019

01.05.2019

Ganztägige außerhäusliche Hundebetreuung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen wird auch für die laufende Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen lebenden Hunds gewährt. Zu den begünstigten Tätigkeiten gehört neben den im Haushalt selbst erbrachten Leistungen wie das Füttern, die Fellpflege und sonstige Beschäftigung des Tiers auch das „Gassi gehen“, wenn der Hund für ein bis zwei Stunden abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird.

Wird ein Hund allerdings morgens im Haushalt des Steuerpflichtigen abgeholt und erst am Nachmittag bzw. Abend wieder zurückgebracht, liegt keine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung mehr vor. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin‑Brandenburg.

Im entschiedenen Fall wurde der Hund eines Ehepaars morgens von einem selbstständigen Hundebetreuer abgeholt, zusammen mit anderen Hunden im Rudel ausgeführt und anschließend im Auto des Betreuers herumgefahren bzw. auf dem Gelände des Betreuers versorgt. Erst am Abend wurde das Tier wieder im Haushalt der Eheleute abgeliefert.

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