Steuern aktuell
Steuern aktuell Januar 2016
01.01.2016
Keine rückwirkende Änderung der Tilgungsbestimmung von Einkommensteuervorauszahlungen bei mittlerweile getrennt lebenden Ehegatten
Solange Eheleute nicht dauernd getrennt leben, besteht zwischen ihnen eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Zahlt ein Ehepartner mit seinen Mitteln auf die gemeinsame Steuerschuld – auch im Wege von Vorauszahlungen –, darf das Finanzamt davon ausgehen, dass der Zahlende auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will. Maßgeblich ist, wie sich dem Finanzamt als Zahlungsempfänger die Umstände zum Zeitpunkt der Zahlung darstellen. Diese Tilgungsbestimmung kann nicht rückwirkend geändert werden. Die vom zahlenden Ehegatten nach erfolgter Trennung abgegebene Erklärung, er habe die Einkommensteuervorauszahlungen ausschließlich auf eigene Rechnung geleistet, kann damit keine Wirkung entfalten.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)