Steuern aktuell
Steuern aktuell Januar 2015
01.01.2015
Steuern aktuell Januar 2015
Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte
Preisgelder, Aufwandspauschalen und gezahlte Verpflegungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow sind als sonstige Einkünfte steuerbar. Damit bestätigt der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung.
Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass hier von einem gegenseitigen Leistungsverhältnis ausgegangen wird. Der Teilnehmer an einer solchen Fernsehshow muss sich zu bestimmten Zeiten für Dreharbeiten zur Verfügung stellen und unterliegt einem bestimmten Verhaltensmuster. Das Preisgeld hat die Funktion einer Entlohnung, ebenso wie gezahlte erfolgsunabhängige Vergütungen.
Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen
Einem Steuerbürger mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht.
In einem vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte ein Steuerpflichtiger Steuerschulden in Höhe von mehr als 530.000 €. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Bemühungen unternommen, seine seit Jahren bestehenden Verpflichtungen zu begleichen und wiederholt seine Meldepflichten verletzt. Das Gericht sah deshalb die Entziehung des Reisepasses als rechtmäßig an.