Lohn aktuell
Lohn aktuell Oktober 2016
01.10.2016
Einschränkungen bei „Rente mit 63“ rechtmäßig: keine Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn
Bei der neuen „Rente mit 63“ werden Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn im Regelfall nicht auf die notwendigen Versicherungszeiten von 45 Jahren (sog. Wartezeit) angerechnet. Das hielt das Landessozialgericht Baden‑Württemberg[1] für rechtmäßig. Damit soll eine faktische „Rente mit 61“ zu Lasten der Sozialversicherung vermieden werden.
Das Bundessozialgericht muss abschließend entscheiden.
[1] LSG Baden‑Württemberg, Urt. v. 21.06.2016, L 9 R 695/16, (Rev. eingel., Az. BSG: B 5 R 16/16 R), LEXinform 0444849.