Lohn aktuell
Lohn aktuell Mai 2015
01.05.2015
Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt
Nach dem Einkommensteuergesetz unterliegt das von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Krankengeld dem Progressionsvorbehalt.[1] Das Krankengeld selbst ist zwar steuerfrei. Es erhöht aber die Steuer auf die übrigen Einkünfte, weil es bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt wird. Der Bundesfinanzhof[2] hat erneut entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung[3] bestätigt, dass der Progressionsvorbehalt auch für das Krankengeld greift, das ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherter bezieht. Es macht keinen Unterschied, ob der Empfänger des Krankengelds freiwillig oder pflichtversichert ist.