Lohn aktuell

Lohn aktuell März 2015

01.03.2015

Ungekündigtes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für die Gewährung von Urlaubsgeld

Arbeitgeber dürfen die Zahlung von Urlaubsgeld davon abhängig machen, dass bei Auszahlung des Urlaubsgelds ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Sie dürfen dies sogar in vorformulierten Vertragsbedingungen mit Arbeitnehmern vereinbaren. So lautet eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

Es ging um eine Arbeitnehmerin, der in einem Standard-Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld von 2,4 % des monatlichen Bruttoentgelts pro genommenen Urlaubstag zugesichert worden war. Dieser Arbeitsvertrag bestimmte weiter, dass das Urlaubsgeld am Monatsende ausgezahlt werde und dass Voraussetzung für die Auszahlung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis sei. Mit Schreiben vom 22.3.2011 kündigte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin zum 30.9.2011. Mit ihrer Klage begehrte die Arbeitnehmerin die Zahlung des Urlaubsgelds für 30 Urlaubstage.

Ihre Klage blieb ohne Erfolg. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts wurde die Arbeitnehmerin durch das Erfordernis eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses nicht unangemessen benachteiligt. Die betreffende Klausel des Arbeitsvertrages sei auch eindeutig. Es sei dem Arbeitgeber nicht schlechthin versagt, Sonderzahlungen mit Bindungsklauseln zu versehen, solange die Zahlungen nicht (auch) Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit seien. Die Auslegung des Arbeitsvertrags ergebe, dass die Zahlung des Urlaubsgelds im vorliegenden Fall die Honorierung einer erwiesenen Betriebstreue bezwecke. Deshalb hänge der Anspruch auf sie nicht von den erbrachten Arbeitsleistungen ab, sondern vom Bestand des Arbeitsverhältnisses. Dieses sei aber vor der Auszahlung gekündigt worden, sodass die Arbeitnehmerin die betreffenden Beträge nicht verlangen könne.

Zurück