Lohn aktuell

Lohn aktuell Juni 2019

01.06.2019

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Die Kündigung eines katholischen leitenden Angestellten durch einen kirchlichen Träger eines Krankenhauses wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung einer katholischen Ehe ist nicht durch Gründe im Verhalten oder in der Person des Angestellten sozial gerechtfertigt.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses, der nach katholischem Ritus verheiratet war, sich scheiden ließ und erneut standesamtlich heiratete. Daraufhin wurde ihm gekündigt. Dem Dienstvertrag lag die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zugrunde. Nach dieser handelt es sich beim Abschluss einer nach dem katholischen Glaubensverständnis ungültigen Ehe um einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß, der eine Kündigung rechtfertigt.

Diese Regelung benachteiligt den Chefarzt gegenüber den nicht katholischen leitenden Mitarbeitern wegen seiner Religionszugehörigkeit und ist damit unwirksam. Sie ist in Bezug auf die Art der Tätigkeit des Chefarztes und die Umstände der Ausübung keine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung.

Zurück