Lohn aktuell

Lohn aktuell Juni 2014

01.06.2014

Kündigung durch den Insolvenzverwalter während der Elternzeit

Einer Einkäuferin bei einem Versandhaus wurde im Zuge des Insolvenzverfahrens während der Elternzeit zum 31. Mai durch den Insolvenzverwalter gekündigt. Dadurch verlor sie die Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist wäre das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni beendet worden. Sie vertrat die Auffassung, die Entscheidung des Insolvenzverwalters für die verkürzte Kündigungsfrist sei ermessensfehlerhaft und verstoße gegen den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie.

Zu Unrecht wie das Bundesarbeitsgericht entschied. Die Insolvenzordnung ermöglicht die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten, die allen längeren vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen vorgeht.  Der Insolvenzverwalter muss sich dabei nicht an den sozialversicherungsrechtlichen Folgen orientieren.

Zurück