Lohn aktuell
Lohn aktuell Juli 2018
01.07.2018
Keine Entschädigung wegen Diskriminierung bei Stellenangebot für weibliche Autoverkäuferin
Ein Autohaus suchte auf seiner Homepage unter der Überschrift „Frauen an die Macht“ gezielt nach einer weiblichen Autoverkäuferin. Ein erfolgloser männlicher Bewerber klagte auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Klage zurück.
Zwar spricht der Text der Stellenanzeige für eine Diskriminierung. Die unterschiedliche Behandlung des Klägers aufgrund seines Geschlechts war aber gerechtfertigt. Das Autohaus, das bis dahin ausschließlich männliches Verkaufspersonal beschäftigt hatte, wollte diesem Zustand gezielt ein Ende bereiten und zukünftig Beratungsleistungen durch Verkäufer beiderlei Geschlechts anbieten. Dieses Anliegen ist ganz im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das die Gleichbehandlung der Geschlechter im Berufsalltag fördern soll.