Lohn aktuell

Lohn aktuell Februar 2014

01.02.2014

Diskriminierung wegen des Geschlechts

Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft bei Kündigung weiß, so ist weder die Kündigung noch ein Festhalten an der Kündigung Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts.

Ein Arbeitgeber kündigte ein Arbeitsverhältnis fristgemäß in der Probezeit. Binnen einer Woche machte die Arbeitnehmerin unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung geltend, bei Zugang der Kündigung schwanger gewesen zu sein. Sie forderte den Arbeitgeber auf, innerhalb einer weiteren Woche mitzuteilen, dass er an der Kündigung nicht festhalte, damit sie keine Klage erheben müsse. Das erklärte der Arbeitgeber nicht.

Die Kündigung konnte nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts schon deswegen keine Benachteiligung der Arbeitnehmerin aufgrund ihres weiblichen Geschlechts sein, weil der Arbeitgeber bei der Erklärung der Kündigung keine Information über die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin hatte. Die verlangte Rücknahme der Kündigung war rechtstechnisch nicht möglich.

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