Lohn aktuell

Lohn aktuell April 2018

01.04.2018

Keine Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

Ein Arbeitgeber bot seinen Mitarbeitern an, auf seine Kosten an einer Grippeschutzimpfung teilzunehmen. Die Impfung führte eine freiberuflich für den Arbeitgeber tätige Betriebsärztin in dessen Räumlichkeiten durch. Eine Mitarbeiterin, die an der Impfung teilgenommen hatte, nahm den Arbeitgeber anschließend wegen eines angeblich erlittenen Impfschadens auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Sie begründete ihre Forderung damit, dass sie vor der Impfung nicht über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden sei. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung hätte sie die Impfung nicht durchführen lassen.

Das Bundesarbeitsgericht[1] entschied hingegen, dass der Arbeitgeber mangels Behandlungsvertrag nicht zur Aufklärung verpflichtet war. Auch musste er sich keinen etwaigen Verstoß der Ärztin gegen die Aufklärungspflicht zurechnen lassen.

 



[1]     BAG, Urt. v. 21.12.2017, 8 AZR 853/16, LEXinform 0447594.

Zurück