Lohn aktuell

Aufzeichnungen Mindestlohn ab 1. Januar 2015

15.12.2014

Ab 01.01.2015 müssen für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte sowie Arbeitnehmer in den Branchen, die zur Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn verpflichtet sind (§2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes siehe : http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html), Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

 Eine entsprechende Excel-Vorlage zur Arbeitszeitdokumentation finden Sie anbei. Diese Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten  auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen.

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